Die Europäische Kommission hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Gemeinsamen Agrarpolitik GAP vorgelegt. Das Ziel: Vorgaben vereinfachen und die Landwirtinnen und Landwirte in der EU stärken.
Der Fokus richtet sich auf die Bereiche Verwaltungsaufwand, Kontrollen, Umsetzung, Krisenreaktion und Investitionsbedarf des Sektors. Durch die Änderungen könnten jedes Jahr bis zu 1,58 Milliarden Euro auf der Seite der landwirtschaftlichen Betriebe eingespart werden, weitere 210 Millionen Euro bei den nationalen Verwaltungen. Zudem könnten die Zahlungen, bestimmte Anforderungen und Kriseninstrumente flexibler und leichter verwaltet werden.
Mehr Pragmatismus bei den Vorgaben
Landwirtschaftskommissar Christophe Hansen betonte: „Wir bringen wieder Pragmatismus in die gemeinsame Agrarpolitik ein. Die Kommission steht auf der Seite der Landwirtinnen und Landwirte. Wir tun unser Möglichstes, um die Bürokratie abzubauen, damit sie sich auf das konzentrieren können, was sie am besten können: Lebensmittel für uns alle zu erzeugen und gleichzeitig unsere natürlichen Ressourcen zu schützen.“
Der Exekutiv-Vizepräsident für Kohäsion und Reformen Raffaele Fitto sprach von neuen Chancen für bäuerliche Betriebe. Die Kommission höre ihnen zu und reagiere gezielt auf ihre Forderungen, „damit sie bestmögliche Bedingungen für ihre Arbeit haben, der Sektor wettbewerbsfähiger wird und den Menschen in Europa eine moderne, effiziente Landwirtschaft bietet, die sich auf das Produkt und nicht auf Bürokratie konzentriert.“
Der für Umsetzung und Vereinfachung zuständige Kommissar Valdis Dombrovskis sprach von einem wichtigen Schritt nach vorn auf der Vereinfachungsagenda: „Wir müssen die europäischen Landwirtinnen und Landwirte unterstützen mit Vorschriften, die einfacher, verhältnismäßiger und besser auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Der Bürokratieabbau wird den Schwerpunkt auf das Wesentliche verlagern: Landwirtschaft statt Formulare.“
Die Vorschläge im Überblick
- Vereinfachte Zahlungsregelung für kleine Höfe: die jährliche Pauschalzahlung für Kleinlandwirte wird von 1.250 auf 2.500 Euro angehoben. Sie werden auch bei den Öko-Regelungen von bestimmten Umweltvorschriften (Konditionalität) ausgenommen.
- Vereinfachte Umweltanforderungen und -kontrollen: Zertifizierte ökologische/biologische Betriebe werden automatisch einige der EU-Umweltanforderungen für die Finanzierung erfüllen. Kontrollen werden durch den Einsatz von Satelliten und anderen Technologien gestrafft. Dazu soll der Grundsatz kommen: nur eine Vor-Ort-Kontrolle pro Jahr und Betrieb.
- Verstärktes Krisenmanagement, einfachere Verfahren für die nationalen Verwaltungen: Bessere Unterstützung für Betriebe, die von Naturkatastrophen oder Tierseuchen betroffen sind, durch neue Krisenzahlungen im Rahmen der GAP-Strategiepläne und flexiblerer Risikomanagementinstrumente. Mehr Flexibilität für die Mitgliedstaaten bei der Anpassung ihrer GAP-Strategiepläne, vorherige Genehmigung durch die Kommission ist nur für strategische Änderungen erforderlich.
- Verbesserte Wettbewerbsfähigkeit und Digitalisierung: Kleinlandwirte erhalten leichter finanzielle Unterstützung durch eine neue einfache Finanzierungsoption mit einem Pauschalbetrag von bis zu 50.000 Euro für mehr Wettbewerbsfähigkeit. Die nationalen Verwaltungen werden weiter ermutigt, interoperable digitale Systeme zu entwickeln. Nach dem Grundsatz „Einmalige Meldung, mehrfache Nutzung“ besteht das Ziel darin, dass die Landwirte ihre Daten nur einmal über ein einziges System übermitteln müssen.
Nächste Schritte
Der Legislativvorschlag wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme vorgelegt.
Neben Änderungen der wichtigsten GAP-Vorschriften wird die Kommission im Laufe dieses Jahres weitere Vereinfachungsmaßnahmen vorschlagen, auch für Bereiche außerhalb der Landwirtschaft. Sie sollen den Aufwand für die Berichterstattung und Kontrolle verringern und die Inanspruchnahme der neuen Flexibilitätsmöglichkeiten erleichtern. Diese Schritte sind in einer Roadmap beschrieben.
Hintergrund
Landwirtinnen und Landwirte in der gesamten EU unterliegen strengen Verwaltungspflichten, die häufig nicht den Gegebenheiten vor Ort entsprechen. Dieser Regelungsaufwand ist zeitaufwendig und verursacht Kosten für die Landwirte und die nationalen Verwaltungen. Dies führt zu einer geringeren Akzeptanz von Verpflichtungen und kann auch von Investitionen abschrecken. Die jetzt vorgelegten Vorschläge der Kommission stützen sich auf operative Erfahrungen und umfangreiche Rückmeldungen von Interessenträgern und Mitgliedstaaten.
Diese Initiative ist Teil umfassenderer Vereinfachungsanstrengungen im Einklang mit dem Kompass für Wettbewerbsfähigkeit der EU und unterstützt die Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und Digitalisierung des Agrarsektors sowie insbesondere der Junglandwirte und Bio-Landwirte.
Das heutige Agrarpaket baut auf den Vereinfachungsmaßnahmen auf, die die Europäische Kommission bereits 2024 eingeführt hat. Es ist Teil eines umfassenderen Prozesses, der im Laufe dieses Jahres mit einem bereichsübergreifenden Paket zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften fortgesetzt wird, das auf andere Politikbereiche abzielt, die sich auf Landwirte, Lebensmittelunternehmen und Verwaltungen auswirken.
Das Vereinfachungspaket ist ein zentrales Ergebnis des von der Kommission im Februar 2025 vorgelegten Fahrplans für Landwirtschaft und Ernährung.
Weitere Informationen
Pressemitteilung in voller Länge
Fahrplan für florierenden Agrar- und Lebensmittelsektor (19.2.2025)
Kommissionsvorschläge zur Stärkung der Landwirtschaft (11.12.2024)
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 14. Mai 2025
- Autor
- Vertretung in Deutschland